Der wegerechtliche Nachentschädigungsanspruch und das Uni...
§ 76 Abs. 2 S. 2 TKG sieht in bestimmten Fällen einen Anspruch des Grundstückseigentümers gegen den Inhaber des Leitungsweges sowie das Telekommunikationsunternehmen auf Zahlung einer einmaligen Ausgleichssumme vor. In ständiger Rechtsprechung legt der BGH, ge- stützt durch das BVerfG, die Bestimmung dahin aus, dass dieser Nach- entschädigungsanspruch auch dann entsteht, wenn eine schon für betriebsinterne Kommunikation genutzte Leitung nun ...