Die Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften
Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem SGB VII. Die Abgrenzung ihrer Zuständigkeiten untereinander ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Sie ergibt sich aus einer Vielzahl von zersplitterten, historisch gewachsenen Regelungen, die bis zur Einführung der Unfallversicherung im Jahre 1885 zurückreichen. Als Anknüpfungspunkt der Zuordnung gibt das SGB VII die Art und den Gegenstand des versicherten Unternehmens vor, ...