Die Haftung des herrschenden Kommanditisten
Die atypischen Ausgestaltungen der KG spielen in der Praxis des Gesellschaftsrechts eine erhebliche Rolle. Für die Problematik der sogenannten «Strohmann-KG» wurde bisher dennoch keine überzeugende Lösung entwickelt. Diese Lücke will die vorliegende Arbeit im Wege dogmatischer Analyse der Rechtsform der KG zu schliessen versuchen. Zentraler Anknüpfungspunkt ist der Normzweck, der dem gesetzlichen Institut der Komplementärhaftung im Hinblick auf den Gläubigerschutz ...