Nebeneinander und Einheit im Bürgerlichen Recht
Die europäische Rechtsvereinheitlichung im Privatrecht baut auf der Gliederung des Rechtsstoffs der nationalen Rechtsordnungen auf. Walter Boente führt aus, dass diese Gliederung im deutschen Bürgerlichen Recht jenseits der großen Linien Allgemeiner Teil, Schuld-, Sachen-, Familien- und Erbrecht heutzutage keine Begründung mehr erfährt. Das Nebeneinander und die Einheit der subjektiven Rechte, Ansprüche, aber auch allgemein der Rechte und Pflichten erscheint so ...