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AÜG - Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Die Arbeitnehmerüberlassung ist das klassische Mittel für den flexiblen Einsatz von Fremdpersonal. Entsprechend dem europäischen Leitbild der "Flexicurity" ist die Leiharbeit allerdings einem stetigen Wechselspiel zwischen De- und Re-Regulierung ausgesetzt. Zum 1.4.2017 tritt die von Re-Regulierung geprägte erneute Reform des AÜG zur Verhinderung von Missbrauch von Leiharbeit und Werkvertragsgestaltungen sowie von verdeckter Arbeitnehmerüberlassung in Kraft. Sie hat erhebliche Auswirkungen auf ...

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