Verdeckte strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen
Die Heimlichkeit ist kleinster gemeinsamer Nenner und zugleich dogmatischer Problempunkt der verdeckten strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen. Entspricht Heimlichkeit dem Zwang zu selbstbelastenden Aussagen? Warum können rein beobachtende Maßnahmen überhaupt die grundrechtlich geschützten Freiheiten des Einzelnen verkürzen? Sind die Vorschriften der StPO Rechtfertigungen für solche Eingriffe oder hierfür zu unbestimmt und unverhältnismäßig? In welchen Fällen scheitert eine Rechtfertigung an der Missachtung der Menschenwürde? ...