§ 153a StPO - unverzichtbar oder verfassungswidrig?
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 14 Punkte (gut), Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Kriminologie), Veranstaltung: Strafrechtliche Sanktionen und Maßregeln, Sprache: Deutsch, Abstract: § 153a als Opportunitätsvorschrift ermöglicht, ohne schon zu viel vorwegzunehmen, die Einstellung des Strafverfahrens gegen Auflagen und Weisungen. Die einen mögen dazu sagen, dass die "Methode" die richtige Antwort ...