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Die Übertragung der elterlichen Sorge gemäß § 1671 BGB
Anlässlich einer Trennung kann der Wunsch entstehen, elterliche Sorgegemeinsamkeit in die Alleinsorge eines Elternteils zu überführen. Für eine solche Möglichkeit ist seit der Kindschaftsrechtsreform von 1998 die zentrale Sorgerechtsnorm des § 1671 BGB maßgeblich, der im Gesamtsystem des Rechts der elterlichen Sorge eine besondere Bedeutung zukommt. Die Arbeit befasst sich vorwiegend mit den materiell-rechtlichen Voraussetzungen und möglichen Rechtsfolgen des § ...

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