Das Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen
Am 30. Juni 2005 verabschiedete die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht das Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen. Es soll dem Bedürfnis einer international immer stärker verflochtenen Wirtschaft nach mehr Rechtssicherheit auf den Gebieten der internationalen gerichtlichen Zuständigkeit sowie Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile Rechnung tragen. Inwieweit dies gelingen wird und insbesondere, wie sich das Übereinkommen im Rechtsverkehr zwischen Unternehmen aus Deutschland ...