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Die Verfassungsgerichtsbarkeit im Norddeutschen Bund und Deutschen Reich (1867-1918)
Bei der Behandlung von Verfassungsstreitigkeiten im Norddeutschen Bund und Deutschen Reich (1867-1918) bestand die Besonderheit, daß es kein spezielles Gericht gab, dem eine Zuständigkeit für verfassungsrechtliche Fragen übertragen worden war. Diese Arbeit stellt daher unter Orientierung an eine moderne Betrachtungsweise dar, wie bei föderativen Streitigkeiten, Organstreitigkeiten, Normenkontrollen sowie bei der Durchsetzung von verfassungsmäßigen Rechten des Bürgers innerhalb der von Bismarck ...

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