Die Bedeutung des Börsenkurses bei der Abfindung von Mind...
In der heutigen Unternehmenslandschaft kommt es sehr häufig vor, dass eine AG oder KGaA von einem anderen Unternehmen beliebiger Rechtsform abhängig ist und zwischen beiden Unternehmen ein - meist mit einem Gewinnabführungsvertrag verbundener - Beherrschungsvertrag gemäß § 291 AktG besteht, der dem herrschenden Unternehmen nach § 308 AktG das Recht verleiht dem Vorstand der abhängigen Gesellschaft Weisungen zu erteilen, die ...