Bildung von Kreditnehmereinheiten nach § 19 Abs. 2 KWG
Die Bildung von Kreditnehmereinheiten nach § 19 Abs. 2 Kreditwesengesetz (KWG) ist notwendig, um die Risiken zu erkennen, die in einer engen Bindung zwischen verschiedenen kreditnehmenden Unternehmen und Personen liegen können. Sie gewinnen für die Kreditinstitute zunehmend an Bedeutung, da immer mehr Kreditnehmer ihre wirtschaftlichen Aktivitäten auf verschiedene Unternehmen und Personenzusammenschlüsse verlagern, um steuerliche oder haftungsrechtliche Vorzüge auszunutzen. Die korrekte ...