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Schadensersatzpauschalen zwischen legitimer Rationalisierung des Geschäftsverkehrs und einseitiger Selbstbevorzugung des Verwenders
Die bisherigen Versuche, das Rechtsinstitut der Schadensersatzpauschale zu definieren, sind wenig überzeugend. Die vorliegende Untersuchung nimmt daher eine eigenständige, funktionelle Analyse der Verwendung von AGB-Schadensersatzpauschalen vor. Mit Hilfe einer Aufarbeitung des den Schadensersatzpauschalen zugrundeliegenden Konflikts, der Rationalisierung des Geschäftsverkehrs einerseits und der einseitigen Selbstbevorzugung des Verwenders andererseits, gelingt es, Schadensersatzpauschalen neu zu definieren und von der Vertragsstrafe abzugrenzen.

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