Vergütung und Aufwendungsersatz des Testamentsvollstreckers
Nach § 2221 BGB kann der Testamentsvollstrecker für die Führung seines Amtes eine angemessene Vergütung verlangen, sofern nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat. In der Praxis wird die Frage der Vergütung bei der Errichtung des Testaments häufig ausgespart. Da das Gesetz nichts über die Höhe und Berechnungsmethode der Vergütung aussagt, bleibt offen, wie eine «angemessene» Vergütung zu ermitteln ist. ...