Therapie und Bewährung
Psychotherapeutische bzw. sozialtherapeutische Behandlung von Sexualstraftätern während des Vollzugs und nach der Entlassung oder bei Nichtinhaftierung ist ein wichtiges Mittel zur Rückfallvermeidung und damit ein effektiver Beitrag zum Schutz potentieller weiterer Opfer. Während diese Erkenntnis in verschiedenen Ländern, u.a. der Schweiz, Österreich und den Niederlanden, auch umgesetzt wird, steckt insbesondere die ambulante therapeutische Versorgung von Straftätern in Deutschland noch weitgehend ...