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Die arbeitsvertragliche Stellung des nach § 37 Abs. 2 BetrVG gelegentlich befreiten Betriebsratsmitglieds
Betriebsratsmitglieder sind für die Erledigung von Betriebsratsaufgaben nach 37 Abs. 2 BetrVG von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien. Mit der vorliegenden Arbeit soll anhand der einzelnen arbeitsvertraglichen Pflichten beider Arbeitsvertragsparteien untersucht und systematisch zusammengestellt werden, ob alle bzw. welche Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis auch während der gelegentlichen Zeiten der Betriebsratsarbeit im Sinne des 37 Abs. 2 ...

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