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Der Zwang zur Selbstbezichtigung aus § 370 Abs. 1 AO und der Grundsatz des nemo tenetur
Nach dem Grundsatz des «nemo tenetur» verstößt es gegen das Persönlichkeitsrecht des Individuums, sich selbst auch im Vorfeld strafrechtlicher Ermittlungen einer Straftat bezichtigen zu müssen. Mit diesem Grundsatz kollidiert der Zwang, den 370 Abs. 1 AO ausübt, wenn er verlangt, daß sich der einzelne durch die Abgabe einer vollständigen Steuererklärung selbst vorangegangener Steuerstraftaten bezichtigt. Aufgabe dieser Untersuchung ist es, das ...

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