1 Ergebnis.

§316 b StGB - Störung öffentlicher Betriebe
Wiederholte Anschläge auf öffentliche Verkehrs-, Versorgungs- und Sicherheitseinrichtungen haben den Gesetzgeber in letzter Zeit mehrfach veranlaßt, den strafrechtlichen Schutz öffentlicher Betriebe nicht unbeträchtlich zu erweitern. Die zentrale Norm des Deutschen Strafgesetzbuches gegen die Störung öffentlicher Betriebe, 316 b, wird in der vorliegenden Arbeit erstmals monographisch aufgearbeitet. Unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte und des geschützten Rechtsgutes unterzieht der Verfasser die einzelnen Tatbestandsmerkmale ...

70,00 CHF