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Revisionserstreckung auf Mitverurteilte
Die durch die Rechtskraft gewährleistete Rechtssicherheit ist für das Strafverfahren von elementarer Bedeutung. Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen kann sie im Nachhinein beseitigt werden. In § 357 StPO wird die Durchbrechung der Rechtskraft von Gesetzes wegen sogar für den Fall angeordnet, dass im Revisionsverfahren ein Urteil zu Gunsten eines Angeklagten wegen Verletzung eines Strafgesetzes aufgehoben wird und sich dieses Urteil ...

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