Culpa in Contrahendo
Die culpa in contrahendo gilt als die nachhaltigste aller juristischen Entdeckungen, und in dieser Konnotation steht sie für die juristische Kreativität und Leistungsfähigkeit der deutschen Zivilrechtswissenschaft schlechthin. Vor 150 Jahren von Rudolf v. Jhering ins juristische Dasein gerufen, haben ihre immer ausgedehnteren praktischen Anwendungsbereiche aus einer anfänglich bloßen begrifflichen Idee ein mittlerweile nicht mehr überschaubares Rechtsinstitut werden lassen.Der vorliegende erste ...