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Teilhabe an Hochschulbildung
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention und der zeitnah verabschiedeten Selbstverpflichtung der Hochschulrektorenkonferenz haben die Hochschulen die Aufgabe angenommen, mit der Schaffung barrierefreier Bedingungen und der Sicherstellung angemessener Vorkehrungen ein inklusives Hochschulsystem aufzubauen, das eine chancengleiche, gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe an Hochschulbildung und somit ein selbstbestimmtes Studium ermöglicht. Am Beispiel von acht am Dortmunder Arbeitsansatz orientierten Projekten der TU Dortmund gibt ...

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