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Sächsisches Personalvertretungsgesetz
Grundgedanke des Personalvertretungsgesetzes ist die Beteiligung der abhängig Beschäftigten des öffentlichen Dienstes an den Entscheidungen ihrer jeweiligen Dienststellen. Durch die demokratisch legitimierten Personalvertretungen nehmen sie an den der Mitbestimmung unterliegenden Entscheidungen der Verwaltung teil. Mit dem Kommentar wird den Bedürfnissen der Praxis nach einer aktuellen, kompakten und leicht verständlichen Arbeitshilfe Rechnung getragen. Die Vorschriften werden im Einzelnen prägnant und unter ...

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