Kleinstaat und Zentralgewalt
Am 28. Juni 1848 richtete die Frankfurter Nationalversammlung als vorläufige Regierung des noch zu konstituierenden deutschen Bundesstaates eine provisorische Zentralgewalt ein. Das Durchsetzungsvermögen dieser Übergangsregierung blieb gegenüber den Großmächten und Mittelstaaten während des gesamten Revolutionsverlaufs jedoch nur schwach ausgeprägt. Die deutschen Kleinstaaten, die politisch, wirtschaftlich und militärisch weniger autonom agieren konnten, standen der Zentralgewalt hingegen trotz mancher Vorbehalte weitaus aufgeschlossener ...