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Einschränkungen des Schutzlandprinzips
Das internationale Privatrecht des geistigen Eigentums wird seit langem durch das Schutzlandprinzip beherrscht. Auf die Verletzung von Immaterialgüterrechten wird danach das Recht des Staates angewandt, für dessen Gebiet Schutz begehrt wird. Art. 8 Abs. 1 Rom II-Verordnung positiviert diesen Grundsatz. Diese von Territorialität und Rechtsparzellierung geprägte Situation führt jedoch im Zeitalter globaler Medien zu Anwendungsschwierigkeiten. Frank Beckstein analysiert das Schutzlandprinzip ...

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