Die Onlinehauptversammlung nach dem ARUG
Das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) hat den Aktiengesellschaften die Möglichkeit eröffnet, eine sogenannte Onlinehauptversammlung durchzuführen. Damit wurde eine Vielzahl neuer rechtlicher Fragen geschaffen, derer sich der Autor in der Arbeit annimmt. Die in § 118 Abs. 1 S. 2 AktG eingeräumte Gestaltungsfreiheit bei der Ausgestaltung der Online-HV bildet den Ausgangspunkt der Untersuchung. Der Autor arbeitet zunächst deren Inhalt ...