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Bürgerliches Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen (BGB). Band 33, Erbrecht 2: §§ 2147-2385
Band 33 des Standardwerkes zum BGB enthält in bewährter Qualität nun in der neuen 14. Auflage mit fexiblen Verkaufsmodellen umfangreiche Erläuterungen der §§ 2147 bis 2385 aus dem Erbrecht unter Berücksichtigung aktueller Gesetze, Rechtsprechung und Literatur. Enthalten sind im Einzelnen die Kommentierung des Vermächtnisses (§§ 2147-2191), die Auflage (§§ 2192-2196), Testamentvollstrecker (§§ 2197-2228), die Errichtung und Aufhebung eines Testaments (§§ ...

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Die GmbH als Testamentsvollstreckerin
Das Recht der Testamentsvollstreckung hat sich seit der Urfassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs inhaltlich nicht verändert und doch ist es bis heute noch nicht abschließend erforscht. So stellen sich immer wieder neue Fragen, die der Gesetzgeber im Jahr 1900 noch nicht abschließend be- bzw. durchdacht hat. Dies gilt etwa an der Schnittstelle zum Gesellschaftsrecht. So untersucht Frau Beck in ihrer Dissertation ...

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