Über Verbrechen und Straffen (Kommentiert)
Aus allem bisher Gesagten kann man einen allgemeinen sehr nützlichen Lehrsatz ableiten, der mit dem Herkommen, das doch der gewöhnliche Gesetzgeber der Nation ist, wenig im Einklang steht: damit die Strafe nicht eine Gewalttat eines oder vieler gegen einen einzelnen Bürger sei, muß sie durchaus öffentlich, schnell eintretend, notwendig, so milde wie es die obwaltenden Umstände irgend gestatten, den Verbrechen ...