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Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen im Urteilsverfahren
Der Gesetzgeber war bestrebt, die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen in 2 ArbGG möglichst genau und umfassend zu regeln. Dennoch verbleiben Abgrenzungsschwierigkeiten, insbesondere gegenüber den ordentlichen Zivilgerichten. Die wichtigsten dieser Abgrenzungsschwierigkeiten sind Gegenstand dieser Untersuchung: Änderung des Schuldgrundes, mehrfache Anspruchsbegründung, Vertragsverbindungen und gemischte Verträge, Streitigkeiten über Werkdienstwohnungen, Aufrechnung und Widerklage. Der Verfasser versucht den Nachweis zu erbringen, daß die problematischen ...

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