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Die Haftung der Europäischen Zentralbank
Die Frage, ob eine Haftung für die Europäische Zentralbank (EZB) bestehen soll, hat der Vertrag von Maastricht bejaht (Art. 288 III i.V.m. II EG-Vertrag). Es besteht eine außervertragliche Haftung, die gem. Art. 235 EG-Vertrag vor dem Europäischen Gerichtshof geltend gemacht werden kann. Auch wenn der EG-Vertrag damit eine Zentralbankhaftung vorsieht, sind ihre Voraussetzungen und ihr Umfang längst nicht geklärt. Der ...