Der Ausgleich nach § 304 AktG
Die Arbeit befaßt sich mit dem Ausgleich nach § 304 AktG, der außenstehenden Aktionären anzubieten ist, wenn ihre Gesellschaft einem Konzernvertrag gemäß § 291 AktG unterstellt wird. Die im wesentlichen im AktG und im SpruchG verankerten regulatorischen Rahmenbedingungen werden ausführlich dargestellt und einer kritischen Überprüfung unterzogen. Zudem werden die Möglichkeiten des Ertragswertverfahrens und des Börsenkurses zur Bestimmung der Entschädigungsleistungen nach ...