«Peccatum radicale»
Diese systematische Darstellung konzentriert sich auf Luthers Erbsündenlehre. Sie nimmt Luthers Auslegungen von Psalm 51 - allen voran die Enarratio von 1532 mit ihrer Bestimmung des «subiectum Theologiae» (WA 40 II, 328, 1f.) - zum Leitfaden. Dieser in den Horen am häufigsten gebetete Bußpsalm zog schon 1513 Luthers Aufmerksamkeit auf sich, gewann vor allem unter dem Einfluß der antipelagianischen Schriften ...