Von Ohrfeigen, Tatzen und Kopfnüssen
Die Zürcher Volksschulverordnung von 1900 gestattete den Lehrpersonen bis Ende des Jahres 1985 in Ausnahmefällen die Anwendung «körperlicher Züchtigungen». Inwiefern die Lehrpersonen von ihrem grundsätzlichen Züchtigungsrecht Gebrauch machten, wurde von der historischen Forschung bisher kaum untersucht. Gleiches gilt für die Frage, wie die Schulbehörden mit deswegen kritisierten Lehrpersonen umgegangen sind. Zu beiden Themenfeldern liefert die Publikation neue Erkenntnisse. Um das ...