1 Ergebnis.

Das formale Strafverfahren in der Hauptverhandlung
Inhaltlich unveränderte Neuauflage. Das Hauptverhandlungsprotokoll im formalen Strafverfahren ist eine öffentliche Urkunde und erbringt den vollen Beweis, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Förmlichkeiten der Verhandlung befolgt wurden. Der Verlauf und alle wesentlichen Ereignisse der Hauptver­handlung müssen im Protokoll schriftlich fixiert werden und gelten damit als tatsächlich geschehen. Eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung des Protokolls ist nicht zulässig, so dass das Protokoll ...

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