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Die Beteiligung im Verwaltungsverfahren
Der Autor unternimmt einen neuen Anlauf zur dogmatischen Klärung des "Dauerbrenners" § 8 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG). Dabei steht nicht der engere Begriff der Partei, sondern der weiter gefasste der Beteiligten im Zentrum. Sogar im Verfahren präsente Nicht-Beteiligte werden einbezogen. Die damit analysierte Struktur der Beteiligung des Regelverfahrens steht für den Autor in einem inneren Zusammenhang mit dem Verfahrensziel (lediglich) relativer ...