Grenzen der Rechtswahlfreiheit im Gesellschaftsrecht
In seiner wegweisenden Polbud-Entscheidung urteilt der Europäische Gerichtshof, dass die Niederlassungsfreiheit allen EU-Gesellschaften das Recht auf grenzüberschreitenden Formwechsel in die Rechtsform eines anderen Mitgliedstaates gewährt. Explizit stellt der EuGH klar, dass dieser Anspruch auch dann besteht, wenn die Gesellschaft im Zielstaat keine wirtschaftliche Tätigkeit entfaltet. Damit steht fest, dass die Niederlassungsfreiheit als Rechtswahlfreiheit auszulegen ist. Geschützt ist insoweit nicht nur ...