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Zulässigkeit technischer Überwachungsmaßnahmen im Lichte der DS-GVO
Um ¿compliant¿ zu sein, müssen Unternehmen personenbezogene Daten Dritter schützen, die in ihrem Unternehmen verarbeitet werden. Zugleich sind sie als Arbeitgeber aber auch zum Schutz der personenbezogenen Daten ihrer Beschäftigten verpflichtet. Um ihren Compliancepflichten nachzukommen, sind Arbeitgeber also einerseits zur Überwachung der Beschäftigten verpflichtet, andererseits müssen sie dabei aber auch die datenschutzrechtlichen Vorschriften bezüglich der Verarbeitung der Beschäftigtendaten beachten. Damit ...

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