Prostituiertenschutzgesetz
Bereits mit dem Prostitutionsgesetz von 2002 hat der Gesetzgeber mit dem Status »Beschäftigte im sozialversicherungsrechtlichen Sinn« spezielle Regelungen für Prostituierte geschaffen. Mit dem neuen Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) erhalten Prostituierte nun auch weiter gehend einen eigenen Status »sui generis«, der den Besonderheiten der Ausübung der Prostitution Rechnung tragen soll. Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz insbesondere auch die Betreiber von Prostitutionsgewerben in ...