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Vereinfachte Nachbesteuerung in Erbfällen und straflose Selbstanzeige
Seit am 1. Januar 2010 das Bundesgesetz über die vereinfachte Nachbesteuerung in Erbfällen und die straflose Selbstanzeige in Kraft trat, nutzen unzählige Steuerpflichtige die Möglichkeit ihre bisher nicht versteuerten Vermögenswerte nachzudeklarieren. Die vorliegende Arbeit befasst sich sowohl mit den Voraussetzungen für die Einreichung eines Antrags auf vereinfachte Nachbesteuerung in Erbfällen als auch der straflosen Selbstanzeige. Weiter zeigt die Autorin aus ...

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