Prüfung Stimmzettel BY
Das bayerische Kommunalwahlrecht räumt den Wählern ein sehr bürgerfreundliches, allerdings sehr kompliziertes System der Stimmvergabe ein: Kumulieren, Panaschieren, Listenkreuz und handschriftliche Eintragungen eröffnen dem Wähler fast unbegrenzte Möglichkeiten bei der Stimmvergabe. Die gründliche Unterrichtung darüber (mit Auswertungs- und Auslegungsregeln) ist für die Mitglieder des Wahlvorstands zwingend vorgeschrieben (§ 3 Abs. 3 GLKrWO). Die vorliegende Anleitung wendet sich daher in erster ...