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Zwischen staatlichem Auftrag und gesellschaftlicher Trägerschaft
Seit dem Ersten Weltkrieg ist es ein völkerrechtlich anerkannter Grundsatz Kriegsgräber dauerhaft zu erhalten. Er ist verwurzelt im humanitären Geist des entstehenden Völkerrechts, aber auch in den Traditionen militärischer Totenehrung. In Deutschland fasst man alle damit verbundenen Maßnahmen unter dem Begriff der Kriegsgräberfürsorge zusammen. Kriegsgräberfürsorge ist eine staatliche Aufgabe, wenngleich sie in Deutschland seit Ende des Ersten Weltkrieges jedoch vor ...

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