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Damit Übeltaten nicht ungestraft bleiben
Damit Übeltaten nicht ungestraft bleiben. So oder ähnlich lauten Maximen, mit denen die impunitas (Straflosigkeit) in den antiken Rechtsquellen zur Entscheidungsbegründung herangezogen wird. Der Anwendungsbereich des Arguments bei den klassischen römischen Juristen ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Im ersten Teil der Arbeit werden grundlegende Vorüberlegungen angestellt, insbesondere zum Begriff poena und zu dem Gegensatz impunitas. Die einschlägigen Quellen werden im ...

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