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Die gütliche Beilegung von Rechtsstreitigkeiten vor den gesellschaftlichen Gerichten der DDR
Die Arbeit hat die gütliche Streitbeilegung von Rechtsstreitigkeiten vor den gesellschaftlichen Gerichten der Deutschen Demokratischen Republik zum Gegenstand. Die gesellschaftlichen Gerichte umfassten zwei Einrichtungen, zum einen die Konfliktkommissionen, die vorwiegend in Betrieben gegründet wurden, und zum anderen die Schiedskommissionen, die in den Wohngebieten eingesetzt wurden. Beide Institutionen waren ausschließlich mit Laien besetzt. Die Arbeit stellt zunächst die Entwicklungsphasen der gesellschaftlichen ...

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