Lobbyregistergesetz
Zum Werk Der Bundestag hat am 25. März 2021 einen Gesetzentwurf der großen Koalition zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag (BT-Drs. 19/22179) in der vom Ausschuss Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung geänderten Fassung (BT-Drs. 19/27922) beschlossen, der am 1.1.2022 in Kraft treten wird. Das im Hinblick auf die Auslösung einer Eintragungspflicht und damit einhergehender Offenlegungspflichten sehr weit gefasste Verständnis von ...