Das Verfahren vor Streitbeilegungsstellen
Die Vorschrift des § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB, wonach die Verjährung eines Anspruchs mittels Güteantrag unkompliziert und risikolos gehemmt werden kann, war in jüngster Zeit Gegenstand etlicher Kontroversen in Literatur und Rechtsprechung. Im Mittelpunkt der Diskussion stand dabei die Frage, welche Bestimmtheitsanforderungen ein Güteantrag erfüllen muss, damit diesem verjährungshemmende Wirkung zukommen kann. Ebenso umstritten ist die Frage, unter ...