Der Berufsbegriff des Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz
Der Beruf hat eine existentielle Funktion für die Lebensgestaltung eines jeden einzelnen. Indes scheint der Umfang des durch die Berufsfreiheit geschützten Bereichs ungewiß zu sein. Das Bundesverfassungsgericht eröffnet zwar unter Bezugnahme auf einen «weiten und offenen» Berufsbegriff den Schutzbereich des Grundrechts, scheidet aber gleichzeitig mit Hilfe der sog. Berufsbildlehre gewisse Betätigungen von vornherein aus. Die vorliegende Arbeit untersucht, wie sich ...