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Einführung in die islamischen Rechtszwecke Maqa sid al-sari ´a
Zeitgenössische Anwendungen (oder eher Fehlanwendungen) des islamischen Rechts sind oft reduktionistisch statt holistisch, literalistisch statt moralisch, ein-dimensional statt multidimensional, binär statt mehrdeutig, dekonstruktivistisch statt rekonstruktivistisch und kausal statt teleologisch. Darüber hinaus führen übertriebene Forderungen nach "rationaler Gewissheit" und einem "Konsens der Unfehlbaren" zu einem Mangel an Spiritualität und Toleranz gegenüber Andersdenkenden und tragen zu gewalttätigen Ideologien, unterdrückten Freiheiten und autoritäreren ...

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