1 Ergebnis.

Die Selbstbelastungs- und Verteidigungsfreiheit
Gegenstand der Untersuchung ist der Schutz des Beschuldigten vor erzwungener Selbstbelastung sowie sein Recht zur freien Verteidigung. Es wird dargelegt, dass der Beschuldigte das prozessuale Recht hat, vollständig, zeitweise und partiell zu den Tatvorwürfen zu schweigen, ihm jedoch kein Recht zu aktiver Manipulation der Sachverhaltsaufklärung zusteht. Die Schrift erörtert die Verwertbarkeit passiven und aktiven selbstbegünstigenden Prozessverhaltens im Rahmen der Beweiswürdigung ...

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