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Schutz von Staatsgeheimnissen im Strafverfahren
Menschenrechte umfassen auch justizielle Garantien. Diese Garantien können jedoch nur bedingt verwirklicht werden, wenn in Gerichtsverfahren zum Schutz von Staatsgeheimnissen Beweismittel zurückgehalten werden, die zur Aufklärung des infrage stehenden Sachverhalts benötigt werden. Besonders problematisch ist dies im Strafverfahren, wo erhebliche Folgen für die Beschuldigten, für die Opfer, aber auch für die Strafgerechtigkeit entstehen können. Tangiert wird hierdurch nicht zuletzt das ...

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