Das Preussische Polizeirecht, Vol. 2
Excerpt from Das Preussische Polizeirecht, Vol. 2: Unter Benutzung der Entscheidungen von Verwaltungs-Sowie Gerichtsbehörden, Zum Handgebrauch für Behörden, Rechtsanwälte und Beamte der SelbstverwaltungZu liefern, hat, hie 2lufgabe einer folchen ebeit bielmehr harin liege, eine tunlichft außgiebige Qlußiunft über hie eingelnen %genftänhe au geben. 60hann tft u. A. Auch noch befonherß bemerit worhen, haß bei einem 8itat eine altere 2lußgabe her ...