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Das Vorsorgeprinzip im EU-Recht
Das Vorsorgeprinzip hat sich seit Ende der 1990er Jahre zu dem Rechtsgrundsatz des gemeinschaftlichen Risikoverwaltungsrechts entwickelt. Es legitimiert und fordert präventives Handeln in Situationen, in denen aufgrund von wissenschaftlichen oder technischen Kenntnisdefiziten Unsicherheit über das Vorliegen von Risiken und deren Ausmaß für Mensch und Umwelt besteht. Dabei stellt sich die Frage, welche genaue Ausgestaltung der Grundsatz im Gemeinschaftsrecht erfahren hat. ...

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